Mahngebühren

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Ratgeber

BSG stärkt Bürger im Widerspruchsverfahren gegen Sozialbehörden

„Im Streit mit einer Sozialbehörde hängt die Notwendigkeit anwaltlichen Beistands nicht vom Streitwert ab. Auch wenn es nur um 2,05 Euro geht, muss die Behörde dem Bürger gegebenenfalls einen Anwalt bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 8. März 2013, veröffentlichten Urteil entschied.“ juraforum Im verhandelten Fall hatte das Jobcenter München angeblich überzahlte Leistungen zurückgefordert. Die Forderung wurde bereits vor der Erledigung des Rechtsstreites...

  • Iserlohn
  • 19.03.13
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