Sicherer Friseurbesuch
Zusätzliche Regeln fürs Haareschneiden mit Notbremse
Seit Samstag, 24. April, gilt die so genannte Bundes-Notbremse auch in großen Teilen Nordrhein-Westfalens: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 100, greifen bundeseinheitliche Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Das betrifft auch den Friseurbesuch. Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, welche Bestimmungen beachtet werden müssen. Vor dem Besuch: Bin ich gesund? Wer gerade eine Infektion der Atemwege oder Fieber hat, sollte den...