Ratgeber
Restaurants und Friseure in Hilden müssen schließen
Neue Verfügungen
In dem Erlass des Landes NRW vom 17. März sind Friseure sowie andere Dienstleister von dem Öffnungsverbot für den Einzelhandel ausgenommen. Deshalb fehlte der Stadt Hilden bisher eine rechtliche Grundlage, um diese Einrichtungen zu schließen. Am gestrigen Freitag, 20. März, hat das Kreisgesundheitsamt nun weitere Maßnahmen als „infektionshygienisch geboten“ eingestuft. Darauf hat die Stadt Hilden noch am selben Tag mit einer Allgemeinverfügung reagiert (www.hilden.de/amtsblatt). Die Regelungen...