Elektrogeräte-Gesetz gilt seit 1. Mai
Elektroteile im Hausmüll: Darauf müssen Sie jetzt achten
Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen oder Lichtschalter – solch passive Geräte, die den Strom lediglich durchleiten, müssen seit dem 1. Mai 2019 als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Von der neuen Regelung sind allerdings nur fertige passive Geräte, nicht aber Bauteile wie Kabel als Meterware betroffen. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale. Ausgediente oder defekte Passivprodukte fallen jetzt unter das Elektrogeräte-Gesetz und sind bei den Sammelstellen...