Verkehrssicherungspflicht?
Das regelmäßige Mähen von Grünstreifen -Straßenbegleitgrün-, wird damit begründet, dass man der Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Das beim Mähen Glas, Metall, Plastik geschreddert, nicht nur im Grün liegen bleibt, sondern auch auf die Fahrbahn, Geh- und Radweg geschleudert wird, also das Gegenteil zur Verkehrssicherung eintritt, wird dabei fahrlässig in Kauf genommen. Und nicht nur das: Hier werden Materialien zerkleinert, wie z.B. Plastik zu Mikroplastik. StVO § 32 Verkehrshindernisse...