Bürgerbegehren gegen Ratsbeschluss
Streit um die Beibehaltung der Gesellschafterstrukturen beim Mülheimer Energiedienstleister medl Die „medl GmbH“ steht für Energie. Die Gesellschafteranteile in Höhe von 49 Prozent werden 20 Jahre nach medl-Gründung vorübergehend frei. Daher stand nun die Rats-Entscheidung über die zukünftige Zusammensetzung der Gesellschafterstrukturen beim Mülheimer Energiedienstleister an. Dabei ging es um die Frage, ob RWE Deutschland weiterhin mit 49 Prozent an dem Unternehmen beteiligt bleiben soll. Falls...