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Entschädigung für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
Das Land NRW wird nach einer neuen Regelung im Infektionsschutzgesetz Entschädigungen leisten, wenn Arbeitnehmer sowie Selbstständige ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen. In diesen Fällen können grundsätzlich Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. Dies greift nicht, wenn Kurzarbeit, Homeoffice oder bezahlte Freistellungen (zum Beispiel aufgrund tarifvertraglicher oder betrieblicher Regelungen) vorgesehen sind....