Das Nicht-Entenfüttern ist keine Bitte, sondern ein Verbot!
Birgit Lucht: Nach Paragraph 7 Abs. 4 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ ist das Füttern von Wasservögeln und Fischen in Gelsenkirchen verboten. „Leider wird dieses Verbot von der Stadtverwaltung bisher nicht beachtet. Oberbürgermeister Baranowski und Gelsendienste bitten lediglich die Bürger das Füttern zu unterlassen. Dies ist entschieden zu wenig. Das bereits bestehende Verbot muss klar formuliert und jeder Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden!“, fordert Birgit Lucht, Sprecherin der...