Neue Coronaschutzverordnung
Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW
Ab Montag, 8. März, gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Ziel aller Maßnahmen ist es, das Ansteckungsrisiko zu minimieren, gleichzeitig sieht das Papier Lockerungen in einigen Bereichen vor. Die neue Verordnung gilt bis zum 28. März. Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist im Internet nachzulesen unter https://www.bochum.de/corona Zu den wesentlichen Entscheidungen zählt, dass der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Zoos und...