Förderprogramm Katzenkastration durch das Land NRW
Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden. Die Förderung soll einmalig in 2011 – Förderzeitraum ab Verabschiedung des Haushaltes bis zum...