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Lockerung in NRW: Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gelockert

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass in NRW die Verpflichtung zur Überprüfung der Dichtheit privater Abwasserleitungen noch einmal gelockert worden ist. Die Erleichterungen gelten nach SIHK-Information auch für Leitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben, in denen haushaltsähnliches Abwasser etwa von Verwaltungsgebäuden abgeleitet wird, sofern das Abwasser nicht mit gewerblichem und industriellem Abwasser vermischt wird. Weitere Infos erteilt...

  • Hagen
  • 08.12.20
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