Bundesnotbremse ist ab Freitag in Marl außer Kraft
Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Damit fällt der Kreis Recklinghausen ab Freitag, 21. Mai, nicht mehr unter die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes §28a. Stattdessen gelten ab Freitag die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Bürger in Marl bedeutet dies, dass einige Maßnahmen wie die Ausgangsperre aufgehoben werden und beispielsweise die...