Ratgeber
Mit Impfpass oder Nachweis einer Infektion an SARS-CoV-2
Anspruch auf Lockerungen muss nachgewiesen werden
Seit dem 3. Mai enthält die Coronaschutzverordnung des Landes Lockerungen für vollständig Geimpfte sowie für an SARS-CoV-2 erkrankte und wieder genesene Personen. Der darin geforderte Nachweis einer Genesung hat bei vielen Betroffenen zu einer Verunsicherung geführt. Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen weist daher auf die entsprechenden Regelungen hin. Die Lockerungen kann in Anspruch nehmen: Wer vollständig geimpft ist und das durch Vorlage des entsprechenden Impfpasses nachweisen kann....