Neue Schutzverordnung
Lockerungen im öffentlichen Leben
Nach dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15. April hat die NRW-Landesregierung die bereits seit dem 22. März gültige Corona-Schutzverordnung in einigen Punkten angepasst. Die sicherlich wichtigste Botschaft ist die, dass das allgemeine Kontaktverbot in der Öffentlichkeit in Kraft bleibt, vorerst bis zum 3. Mai. Auch das allgemeine Abstands- bzw. Schutzgebot bei allen erlaubten Aktivitäten gilt weiterhin. Die neue Verordnung enthält jedoch auch...