Diese Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021
Anpassung der Coronaschutzverordnung – Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 14. Februar 2021. Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse um. Kontakte Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert...