E-Zigaretten sind keine Arzneimittel!
Nach langwieriger Verhandlung ist am Donnerstag das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ins Sachen "E-Zigarette" gefallen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die "Liquids" als Arzneimittel eingestuft werden sollen. Das hätte zur Folge, dass die Liquids so wie jedes andere Medikament einer Zulassung bedürfen und nicht länger in Dampfershops, Tabakläden oder online verkauft werden dürfen. Geklagt hatte eine frühere Ladenbesitzerin sowie Hersteller von E-Zigaretten und Liquids. Verhandelt wurden...