LEP

Beiträge zum Thema LEP

Politik
Weiterhin gibt der LEP vor, dass Höchstspannungsleitungen von 220 kV und mehr so zu planen sind, dass ein Abstand zu sensiblen Gebäuden von 400 m eingehalten wird. Dies trifft auf Gebiete zu, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen oder im unbeplanten Innenbereich, der überwiegend dem Wohnen dient.
Der Abstand dürfe nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. | Foto: Schmidti aus der deutschsprachigen Wikipedia

Hochspannungsleitungen: Land NRW will größere Schutzabstände für die Bevölkerung - Stadt Dortmund lehnt mehr Gesundheitsschutz aus finanziellen Gründen ab

Die Bürgerinitiative "Pro Oespeler Lebensraum e.V." sowie die "Interessengemeinschaft Vorsicht-Hochspannung Do-Süd" nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich bei der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) für NRW auch eine Veränderung der Abstände zu den Hoch- und Hochspannungsleitungen abzeichnet. Eine Verwaltungsvorlage zum Landesentwicklungsplan (LEP) durchläuft zur Zeit die politischen Gremien in Dortmund und soll am 13.02.14 vom Rat beschlossen werden. Der Umweltbericht zum LEP...

  • Dortmund-Süd
  • 02.02.14
  • 2
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