Lenk und Ruhezeiten

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Politik

Weiterbildung für Kraftfahrer alleine reicht nicht

Seid ein paar Jahren gilt das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz für LKW Fahrer. Dieses Gesetz gibt vor, das LKW Fahrer und Fahrerinnen alle 5 Jahre eine Weiterbildung vorweisen müssen, um die Fahrerlaubnis verlängern zu können. Keine Weiterbildung, keine verlängerung des Führerscheins. LKW Fahrer sind dafür ja bekanntlich zuständig, Waren von A nach B zu bringen und das in der Zeit die durch Gesetzliche Bestimmungen wie etwa der VO 561/2006/EG oder der Fahrpersonalverordnung bestimmt...

  • Sundern (Sauerland)
  • 19.10.12
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