Aus der Abteilung der "bedauerliche Einzelfall":
Jobcenter Wuppertal macht Menschen obdachlos
Aus unserer Beratungspraxis vom 6.12.2018 Ein etwas älterer Mensch bekommt seit längerem schon Hartz IV-Leistungen. Im April 2017 bekam er von seinem Vermieter ein etwas eigen formuliertes Mieterhöhungsschreiben, die Miete solle ab Mai 2017 um 20 EUR steigen. (Beleg 3) Das zuständige Jobcenter wurde über diese Mieterhöhung unverzüglich informiert. Das Jobcenter verlangt nun von dem SGB II-Leistungsbezieher die Vorlage einer Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung...