Ratgeber
Keine Sperre des Arbeitslosengeldes bei wichtigem Grund für Arbeitsaufgabe
Erwerbstätigen die leichtgläubig einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder eigenmächtig einen Job kündigen, wird von der Arbeitsagentur für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Erwerbstätige für seine Kündigung einen wichtigen Grund benennt. Der Gesetzgeber hat jedoch versäumt den „wichtigen Grund“ zu definieren. In einer erst heute veröffentlichten Entscheidung vom 27.02.2012, Az.: S 31 AL 262/08, hat das Sozialgericht Dortmund der Klage einer...