Bei lebendigem Leib geschreddert: Tierschutzbund stellt die Systemfrage
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster stoppte nun einen Erlass des NRW-Umweltministeriums, der untersagte, dass gerade erst geschlüpfte männliche Küken bei lebendigem Leib geschreddert oder vergast werden dürfen. Dies ist nämlich gängige Praxis der Geflügelbrütereien, da die männlichen Küken keine Eier legen und durch die überzogene Hochzüchtung der Geflügelrassen auch zur Lieferung von Fleischgewebe nicht geeignet sind. Das Schreddern der Küken dient nach Ansicht der Richter der...