Ratgeber
Auch in Gladbeck dürfen Lebensmittler und Apotheken sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen
Arbeitszeitgesetz deutlich gelockert
Der Erlass der Landesregierung vom 17. März 2020 macht es möglich: Auch in Gladbeck dürfen Geschäfte, Märkte und Lieferdienste zur Versorgung mit Lebensmitteln und Apotheken sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen, um die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern sicherzustellen. Durch diese Maßnahme sollen in Corona-Zeiten die Einkaufsströme verteilt werden, um die Infektionsgefahr in den Geschäften zu reduzieren. Die für die Ladenöffnungen erforderlichen Arbeitszeitbestimmungen der...