Erweiterung Hof Hagedorn im Außenbereich
Gleiches Planungs- und Baurecht für alle Bürger – oder Bürger 1. und 2. Klasse?
Wie mit dem „Halterner Landrecht“ das Bau- und Planungsrecht ausgetrickst wird HALTERN AM SEE. Wieder einmal soll in Haltern ein rechtlich eigentlich unzulässiges Großvorhaben im landschaftlich schützenswerten Außenbereich nachträglich per Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan als „Sondergebiet“ rechtlich abgesichert und „nachgebessert“ werden, (wie schon in der Vergangenheit beim Prickings Hof, bei Jupps Biergarten, am Treibsand Silbersee oder beim Ketteler Hof und bei mehreren...