Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (27)
JC Herten: Erinnerung an Übersendung von mehrmals beantragten Unterlagen
Vom Recht auf Sozialdaten § 35 Absatz 1 SGB I legt ein generelles Sozialgeheimnis fest: „Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. […]“ Seit Monaten verweigert das...