Sozialgericht Dortmund kippt Mietobergrenze für Leistungsberechtigte
Ein weitere Niederlage - das Konzept der Fa. Analyse & Konzepte für den Hochsauerlandkreis hielt der gerichtlichen Überprüfung in der ersten Instanz (S 62 SO 444/14) nicht stand. Das Dortmunder Sozialgericht hat am Freitag die vom Hochsauerlandkreis festgelegte Mietobergrenze für Sozialhilfe-Empfänger gekippt. Mit einer Klage gegen die Behörde war eine 79 Jahre alte Grundsicherungsempfängerin aus Brilon erfolgreich. Die Kreisverwaltung wollte ihr nach einem Umzug nur einen Teil der Miete...