Landeswassergesetz NW

Beiträge zum Thema Landeswassergesetz NW

Ratgeber
Auf den Monitoren  überprüfen die Lobbe-Mitarbeiter  die Kanaldichtheiten. | Foto: Firma Lobbe
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Noch alles dicht?

Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2015 verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung ihrer bestehenden Abwasseranlagen bis zum öffentlichen Abwasserkanal durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung ist in § 61a Landeswassergesetz NRW und darüber hinaus im Wasserhaushaltsgesetz bundesweit festgeschrieben und beinhaltet natürlich auch die Instandsetzung schadhafter Anlagen. „Mit diesem Gesetz werden zwei wichtige Umweltschutzziele verfolgt“, erläutert Michael Wieczorek vom...

  • Iserlohn
  • 05.01.11
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