Corona-Update
Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+ • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich Im...