Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Die bei der beklagten Stadt beschäftigte Klägerin ist Diplom-Ökonomin und seit dem 01.11.1997 als vom Rat der Stadt bestellte betriebswirtschaftliche Prüferin tätig. Sie ist der Ansicht, sie sei seit dem Jahre 2008 fortlaufend Schikanen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertet. Sie begehrt deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro. Zusätzlich verlangt sie ab dem 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11 TVöD. Beiden Begehren...