Stadt Bochum : Corona-Notbremse für Bochum
Land ordnet Corona-Notbremse für Bochum an - Impftermine für weitere Gruppen
Infektionsgeschehen und Beschränkungen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tage (16 Uhr) festgelegt, dass die Corona-Notbremse der aktuellen Corona-Schutzverordnung mit Wirkung von Montag, 29. März, für die Stadt Bochum gilt. Jedoch sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu eine Alternative vor, wenn Städte über ausreichend Testzentren verfügen – was in Bochum der Fall ist. Daher wird die Stadt die Regelung mit dem NRW-Gesundheitsministerium abstimmen,...