Ladenöffnungszeiten über Ostern
Das Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art (einschließlich Tanz) verboten sind. Damit ist beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen am Karfreitag nicht zulässig. Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der...