ladenöffnungsgesetz

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Ratgeber
Am 18. Mai tritt ein neues Ladenöffnungsgesetz in Kraft: Zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten dürfen Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden am ersten Feiertag öffnen, dafür am zweiten Feiertag ihre Geschäfte geschlossen halten. | Foto: Martin Büdenbender/pixelio.de

Ladenöffnungsgesetz: Pfingstsonntag gibt's Brötchen

Das neue Ladenöffnungsgesetz tritt am kommenden Samstag, 18. Mai, und damit mit einer schon für das Pfingstwochenende bedeutsamen Änderung in Kraft: Die Gladbecker Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag ihre Waren verkaufen. Dafür müssen sie am zweiten Feiertag geschlossen halten. An den übrigen Sonntagen dürfen sie wie bisher an fünf Stunden geöffnet sein. Dabei darf aber nur das „Kernsortiment“ aus einer oder mehreren...

  • Gladbeck
  • 16.05.13
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