1. Weihnachtstag: Bäckereien und Blumengeschäfte dürfen öffnen
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden aufgrund des seit Mai 2013 in Kraft getretenen neuen Ladenöffnungsgesetzes am ersten Feiertag ihre Waren verkaufen dürfen. Dafür müssen die Geschäfte aber nun am zweiten Feiertag geschlossen sein.