Keine Lücken beim Kindergeld
In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche im Kreis Mettmann ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an...