Osterfeuer in Marl. das muss beachtet werden!
Die Zeit der Osterfeuer in Marl naht. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur Feuer genehmigt werden, die zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen und öffentlich zugänglich sind. Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. „Wir genehmigen nur Brauchtumsfeuer, die von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen sowie Kleingarten- und Siedlergemeinschaften veranstaltet werden“, erklärt Thorsten...