Ratgeber
Nicht nur die Straßenordnung, auch der Bund gibt Zeiten für Lärmpausen vor
Mittags und nachts soll Ruhe herrschen
Ruhe bitte! In reinen und allgemeinen Wohngebieten gilt weiterhin zwischen 13 und 15 Uhr die Mittagsruhe. Das hat der Rat der Stadt Anfang Juli beschlossen. Geregelt ist das in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", kurz Straßenordnung genannt. Das ist aber nicht die einzige Vorschrift, die sich mit Lärm und seiner Vermeidung befasst. Der Stadtanzeiger sprach mit dem für die öffentliche Ordnung zuständigen Beigeordneten Michael...