Lärmschutz an der B1
Ein neu erstelltes Verkehrsgutachten macht die Neuberechnung des Immissionsschutzes und der Lärmschutzmaßnahmen an der B1 erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der A40/B1 von der B236 bis zum Autobahnkreuz Dortmund/Unna wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW mit der Offenlage der Unterlagen vom 20. April 2009 bis zum 19. Mai 2009 eingeleitet. Die Planunterlagen wurden im Laufe des Verfahrens mehrfach ergänzt bzw. geändert, dies erfolgte durch sogenannte...