Dezember-Entlastungen
Stadtwerke-Kunden müssen nicht selbst aktiv werden
In der Energiepreiskrise greifen im Dezember weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Verbraucher mit einem Erdgasbelieferungsvertrag. Die Regelung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht vor, dass die Dezember-Abschlagszahlung reduziert wird um den Betrag einer Soforthilfe, die der Staat nahezu allen Gaskunden unabhängig von ihrem Belieferungsvertrag gewährt. Dabei wird es keine direkte Zahlung des Staates an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Die...