Bau(M)-Kunst
Bauen im Einklang mit der Natur und nicht gegen die Natur
Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat "Leben und Gesundheit" der Menschen "vor den Gefahren des Klimawandels" schützen". „Angesichts der großen Gefahren, die ein immer weiter voranschreitender Klimawandel (...) etwa durch Hitzewellen … mit sich bringen kann, ist der Staat hierzu sowohl den heute lebenden Menschen als auch objektivrechtlich im Hinblick auf künftige Generationen verpflichtet." Anstatt grüne Korridore zu schaffen bzw. zu erhalten, wie es die Klimapolitik als...