Politik
Kinderschutz in Marl soll gestärkt werden.
Eignung wird künftig überprüft Demnach dürfen einschlägig vorbestrafte Personen nicht mehr mit Kindern arbeiten, sie betreuen oder erziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Frauen und Männer, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ab sofort ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. „Ein Großteil der Änderungen im neuen Gesetz BkiSchG haben das Ziel, den präventiven Kinderschutz zu fördern“ . Deshalb treibt auch Marl die Umsetzung der Neuregelungen voran. Damit Verantwortliche bei freien...