Politik
Finanzierung von Förderschulen über die allgemeine Kreisumlage ist rechtswidrig
Monheim erhält 10 Millionen Euro zurück
Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht NRW die Auffassung der Stadt Monheim bestätigt, dass eine Finanzierung der sieben Kreis-Förderschulen, inklusive Schülerbeförderungskosten und integrativen Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kreises, über die allgemeine Kreisumlage rechtswidrig ist. Eine Kostenteilung nach der Steuerkraft der Städte, wie vom Kreis Mettmann seit 2016 praktiziert, ist unzulässig. Das Urteil hat erhebliche Folgen für alle Kommunen im Kreis. Nachdem 2013 die Inklusion...