Kadaverplätze mit Sammelbehältern sind in Mastbetrieben Pflicht
von Christel und Hans-Martin Scheibner In Mastbetrieben ist es Pflicht, Behälter auf extra ausgewiesenen Sammelplätzen für verendete Tiere wie Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen sowie Totgeburten bereitzuhalten. Das können Container sein, aber auch in den Boden eingelassene Sammelbehälter. Für kleinere Betriebe kann es sinnvoll sein, das verendete Tier an einem leicht zu reinigenden Platz mit einer wie in den Niederlanden üblichen gerundeten Kunststoffhaube abzudecken. Auf keinen Fall...