NRW räumt mehr Zahlungsspielraum ein
Rückzahlung erst bis Herbst 2021 erforderlich
Für die Abrechnung der im Frühjahr gewährten Soforthilfe in Höhe von 9.000 oder 15.000 Euro räumt das Land Nordrhein-Westfalen den Unternehmen mehr Spielraum ein. Mögliche Rückzahlungen müssen bis zum Herbst 2021 erfolgen. Falls Soforthilfeempfänger doch schon in diesem Jahr die Abrechnung erledigen möchten, wird auch das möglich sein. Das Land wird allen Soforthilfeempfängern voraussichtlich Ende November eine entsprechende Mail von der Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de zusenden....