NGG warnt vor Urlaubsgeld-Falle: Verrrechnung auch bei 8,50 Euro Mindestlohn nicht zulässig!
Mindestlohn-Beschäftigte in den Kreisen Kleve und Wesel sollen nicht in die Urlaubsgeld-Falle tappen: Wer 8,50 Euro in der Stunde verdient und nach dem Tarifvertrag Anspruch auf Urlaubsgeld hat, bei dem darf dieses nicht mit dem Lohn verrechnet werden. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Nordrhein bezieht sich dabei auf ein aktuelles Arbeitsgerichts-Urteil. Dieses stellt klar: Eine jährliche Sonderzahlung wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld darf nicht vom...