Natur + Garten
Moyland: Kreis Kleve fällte Bäume
Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume die Außerhalb des Waldes stehen zu fällen. An der Müllumladestation in Moyland, vor der Umladestation, wurden vor zwei Tagen Bäume gefällt, s. Abb. Es sieht demnach so aus als ob die Bäume zum Waldbestand gehörten, doch dies ist nicht der Fall. Die Sonderbaufläche, eine Fläche die aus dem Landschaftsschutzgebiet für die Umladestation herausgenommen wurde bezieht die Fläche der gefällten Bäume mit...