Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für den Kreis Kleve berät rund um das Thema Zuzahlungsbefreiung
Kein Geld verschenken
Gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zu bestimmten Leistungen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Neben den Zuzahlungen in der Apotheke zu Arznei- und Verbandmitteln sind Eigenanteile bei Heilmitteln ( z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Lymphdrainage), Krankenhausbehandlung, Kuren, Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Einlagen, Orthesen), Häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe, Soziotherapie und Fahrkosten zu entrichten. Gesetzliche Zuzahlungen, die zwei...