Kostenübernahme bei ärztlicher Zweitmeinung
Wenn eine Operation ansteht, wollen viele Patienten auf Nummer sicher gehen und einen weiteren Spezialisten befragen, ob der Eingriff unvermeidlich ist. Seit Mitte 2015 hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Anspruch auf eine solche ärztliche Zweitmeinung festgeschrieben. Und geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen müssen. „Das verbriefte Patientenrecht ist ein wirkungsvolles Rezept – allerdings nicht bei jeder Diagnose. Denn eine weitere Expertenmeinung wird nur...