Krankenkassen - Beitragsschulden und Säumnisgebühr
„Wer als gesetzlich Krankenversicherter bzw. Krankenversicherte die Beiträge nicht zahlen konnte, musste bisher auf nicht gezahlte Beiträge eine Säumnisgebühr von fünf Prozent pro Monat zahlen. Wer bisher trotz bestehender Versicherungspflicht keine Versicherung nachweisen konnte, sah sich mit Nachzahlungen in erheblicher Höhe konfrontiert. Der SoVD hat diesen Missstand kritisiert. Die Bundesregierung hat gehandelt. Seit dem 01.08.2013 gibt es ein entsprechendes Gesetz, welches die Probleme...