Krankenkasse

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Politik

Jutta Eckenbach begrüßt Urteil zur Kostenübernahme für Rauchwarnmelder

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied im Sommer, dass Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte übernehmen müssen. Rauchwarnmelder sind ein unverzichtbares Warnsystem für jeden Haushalt und dienen dem Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens. Da die akustischen Signale herkömmlicher Rauchwarnmelder für stark Hörgeschädigte nicht wahrnehmbar sind, sind diese auf spezielle Geräte angewiesen, die im Notfall andere Signale senden. Jutta Eckenbach begrüßt die...

  • Essen-Nord
  • 09.09.14
  • 1
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