Bundesverwaltungsgerichts-Urteil: Wie sind die Konsequenzen für Kommunen der Region?
Die Stadt Menden darf nicht - 40 Jahre nach den ersten eingezogenen Gebühren - noch einmal Erschließungskosten für den Ausbau der Mörikestraße verlangen. Das ist, kurz und knapp gesagt, das Ergebnis der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Ein wichtiger Aspekt war dabei die Tatsache, dass die Kosten vor allem deshalb so viel höher ausgefallen sind, als ursprünglich veranschlagt, weil in dem seitdem verstrichenen langen Zeitraum, die Kostensteigerung (Inflation) enorm war. Jetzt...