Ratgeber
Miete: Kostenübernahme des Aufzugbetriebes der Erdgeschossmieter
In den Mietverträgen wird die Verteilung der Betriebskosten auf die Mieter vereinbart. Dazu gehören auch die Kosten für den Aufzug. Liegt eine Wohnung im Erdgeschoss führt die Umlage der Kosten für den Aufzug häufig zu Unstimmigkeiten. Wurde die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, wobei sinngemäß die pauschale Formulierung: „Der Mieter trägt die Betriebskosten“ ausreicht, BGH Urteil vom 10.02.2016, Az.: VIII ZR 137/15, gehören dazu auch die Kosten des Personenaufzugs, § 2 Nr. 7...